Mittwoch, 7. Januar 2004
Forderungskatalog der Studierenden nebst Erläuterungen
jensw, 17:11h
Präambel: Wir leben in Zeiten permanenter und immer weiterreichender „Reformen“. Wenn die Parteien jedoch von „Steuerentlastungen“ reden, beschreiben sie hiermit einen Zustand, in welchem sich der Staat zunehmend seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung entzieht. Kurz: Durch die Reformen von 1999 und 2003 (im wesentlichen der Senkung des Spitzensteuersatzes) hat der Staat inzwischen Mindereinnahmen von 56 Milliarden Euro zu verzeichnen. Diese müssen gegen finanziert werden. Und: Ratet mal wo? Und: Ratet mal, was für das nächste Jahr geplant ist.
Situation: Der „Thüringer Hochschulpakt“ deckelt die Haushaltsmittel der Universitäten auf den Stand von 2001 - und besteht weiter bis 2006. Zur Zeit des Abschlusses galt er als „Errungenschaft“, da man hiermit von weiteren Einsparungen des Landes ausgenommen schien. Bei steigenden Lohnkosten, Inflation, vor allem aber steigenden Studierendenzahlen sind inzwischen jedoch immer mehr Fakultäten an einem Punkt angekommen, ab welchem die Qualität von Lehre und Forschung nicht mehr gewährleistet werden kann. Auslaufende Verträge werden fallen gelassen oder Mitarbeiterstellen radikal reduziert, Diplomarbeiten abgebrochen, Professuren ohne jedweden Mitarbeiter fortgeführt etc. Besonders eng wird die Situation durch die laufende Ost-West-Angleichung der Löhne. All dies führt zu kontinuierlicher Schmälerung der Kursangebote, zu einem permanenten Qualitätsverlust der Lehre - und macht es immer unwahrscheinlicher, sein Studium überhaupt noch in der Regelstudienzeit zu schaffen.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die sofortige Nachbesserung des Thüringer Hochschulpaktes, um der weiteren Verschlechterung der Qualität von Lehre und Forschung entgegenzuwirken. Steigende Studierendenzahlen, Tariferhöhungen und Inflation müssen bei der Mittelzuteilung berücksichtigt werden.
Situation: Im Vergleich der OECD-Studie steht Deutschland „erstaunlicherweise“ immer noch weit hinten an, wenn es um die Zahlen der Hochschulzugänge geht. Die Forderung, die sich die Bundesregierung selbst gestellt hat, muss auch in den Ländern realisiert werden. Weiterhin ist es gesellschaftlicher Konsens, dass Menschen aus allen sozialen Verhältnissen gleiche Bildungsmöglichkeiten haben sollen. Wie die PISA-Studie jedoch ergab, ist die soziale Selektivität in Deutschland höher als in jeder anderen Industrienation. Hiergegen gilt es vorzugehen, nicht nur Chancengleichheit, sondern –gerechtigkeit zu denken.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die Landesregierung auf, die Zielvorgaben der Bundesregierung umzusetzen und mindestens 40% eines Jahrgangs eine Hochschulausbildung zu ermöglichen. Darüber hinaus muss im Rahmen der sozialen Entwicklung der Gesellschaft, die den Anspruch der Chancengerechtigkeit hat, der Zugang zu Bildung für Menschen aus sozial schwächer gestellten Verhältnissen gesichert sein.
Situation: Die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, die zu einer internationalen Vergleichbarkeit unserer Abschlüsse führen soll, ist zu einem Sparmodell mutiert. Die zentral gesetzten Vorgaben zielen einzig und allein auf eine Verkürzung und Verwirtschaftlichung der Hochschulbildung ab, anstatt durch eine tatsächlich inhaltliche Studienreform ein wirklich neues und besseres Studienkonzept einzuführen. Somit entstehen vielerorts Bachelorstudiengänge, die verkrüppelt und ohne den Master nutzlos sind. Generell ist die Tendenz zu beobachten, den Bachelor zum „Regelabschluss“ zu ernennen. Die Kultusministerkonferenz beschloss, nur 50% aller Bachelor-Studenten zu ermöglichen. Inzwischen sind jedoch auch Zahlen um die 20% im Gespräch. Hiermit wird einem Großteil deutscher Studierender der Zugang zur „neu erkorenen“ qualitativ hochwertigen Bildung verwehrt, etwas „genommen“, was vorher ihr Grundrecht gewesen ist. Gleichzeitig argumentiert man studentische Kritik gen Boden, diese Reform schaffe doch die „Freiheit“, nach dem Bachelor zu gehen. Das ist falsch. Freiheit herrscht in Ländern wie Skandinavien, in welchen über 70% eines Jahrganges Zugang zu Hochschulbildung „genießen“ und jeder Student das gesetzliche verbriefte Recht hat, nach seinem Bachelor einen Master zu machen.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern den selbstbestimmten Zugang zu Bildung. JedeR Bachelor-AbsolventIn soll einen Rechtsanspruch auf den Zugang zum Masterstudiengang haben.
Situation: Im derzeitigen gesellschaftlichen Klima wird eindeutig der Nutzen bestimmter (vor allem technischer und wirtschaftlicher) Studiengänge höher bewertet als jene anderer Studiengänge wie bspw. der Geisteswissenschaften oder der Kunst. Diese Einschätzung führt zu einer Nicht-Gleichbehandlung der Studiengänge in der Mittelzuweisung und einer Verschlechterung von Lehrbedingungen an den betroffenen Fachbereichen und Hochschulen und damit langfristig zu einer gesellschaftlichen Marginalisierung dieser StudentInnen und AbsolventInnen. Die kulturelle und gesellschaftskritische Entwicklung unseres Landes scheint perspektivisch gefährdet zu sein.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern, Studiengänge nicht nach ihren scheinbaren ökonomischen Nutzen zu beurteilen und wissenschafts- wie gesellschaftskritisches Studieren zu ermöglichen anstatt Studierende zu Konsumenten zu degradieren.
Situation: Derzeit wird studentisches Mitwirken geduldet, nicht aber ernsthaft akzeptiert, wie in den universitären Gremienbesetzungen deutlich wird. Die Verteilung der Stimmverhältnisse stellt in sämtlichen Gremien die Professorenschaft in die Entscheidungsposition, obwohl dies einzig und allein bei der Berufung von Professoren notwendig scheint. Die Studierenden müssen ein ausreichendes Mitspracherecht an den Hochschulen haben, um die Gestaltung dieser tatsächlich konstruktiv inhaltlich mit beeinflussen statt nur begleiten oder beraten zu können. Eine paritätische Gleichbehandlung der an Entscheidungen „beteiligten Gruppen“ führt zu einer Diskussion auf gleicher Augenhöhe und erkennt die Kompetenzen aller Gruppen in der Gestaltung der Hochschulen an. Nach Humboldtschem Universitätsmodell sind Studierende gleichberechtigt Teilhabende und Beförderer ihrer Universität, deren Lehre, Forschung und Wissenschaft.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die umfassende Demokratisierung der Hochschule. Dies beinhaltet paritätische Mitbestimmungsregelungen im Entscheidungsprozess für die betroffenen Gruppen.
Situation: Wenn die Profilbildung der Universitäten zum Argument für den Abbau von Standorten führt, verliert die deutsche Hochschullandschaft an Vielfalt und Meinungspluralität. Die produktive Auseinandersetzung verschiedener Lehrmeinungen an verschiedenen Fakultäten kann nicht durch die Zentralisierung von Studienrichtungen ersetzt werden. Solchen Maßnahmen ist kritisch und in Erwartung eines Abbaus von Meinungsfreiheit und Kritikfähigkeit während des Studiums entgegenzusehen.
Es ist falsch, wie die Rektoren so gerne behaupten, dass eine solche Demokratisierung gesetzlich nicht möglich ist. Faktisch ist es sehr wohl möglich, bspw. die Entscheidungen und Beschlüsse der vorhandenen Gremien an weitere, demokratisch besetzte, zu binden.
Hieraus resultierende Forderung: Wir wehren uns gegen die vermeintliche Profilbildung der Hochschulen des Landes, wenn sie zu Schließungen und Vereinheitlichung von Standorten und Abbau von Vielfalt führt.
Situation: Die Finanzierung der Hochschulen muss den fachspezifische Bedürfnissen eines jeden Studienganges gerecht werden. Verschiedene Studiengänge verursachen verschiedene Kosten. In Anbetracht dieser Tatsache darf sich keine pseudo-„gerechte“ Pro-Kopf-Pauschale als Finanzierungsgrundlage von Studienplätze durchsetzen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung verlangt eine ausreichende finanzielle Ausstattung eines jeden Studienplatzes unter Berücksichtigung dessen jeweiliger Spezifik und unter der Voraussetzung nach gleichwertiger Anerkennung der Studiengänge gegen- und untereinander (siehe Forderungen nach der Möglichkeit kritischen Studierens, der Gleichbehandlung der Studiengänge wider pseudo-ökonomischer Debatten und jener gegen Profilbildung etc.)
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die fächerspezifische Mittelsicherung eines jeden Studienplatzes, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
Situation: Das Land Thüringen hat Langzeitstudiengebühren eingeführt. Dies kann von studentischer Seite nicht hingenommen werden, da:
1. Landzeitstudiengebühren die Struktur für die bereits anvisierten allgemeinen Studiengebühren schaffen und 2. unterstellen, dass es selbstverschuldete und „sozialschmarotzende“ Langzeitstudenten gebe. Beides ist falsch, denn:
a. Vorteile und Nachteile der Studierendensituation gleichen sich aus. Aufgrund ihres Status haben Studenten keinen oder nur geringfügig Anspruch auf verschiedenste Sozialleistungen. Dazu gehört bspw. der Anspruch auf Sozialhilfe selbst. Und auch Wohngeld wird nur in Ausnahmefällen gezahlt. Studierende können während ihres Studiums weniger arbeiten, da die Werbekostenpauschale gesenkt wurde und die Zuverdienstgrenzen bei BAFÖG und Kindergeld somit eine nun noch niedrigere Einkommenshöhe als maximale festlegt. Studierende müssen ab sofort zu Medikamenten zuzahlen. Und sind auch von den als „Agenda 2010“ betitelten Reformen betroffen. So werden Studienzeiten bspw. nicht mehr auf die Rente angerechnet usw. usf. Kurz: Kein Studierender „schmarotzt“ hier etwas.
b. Weiterhin nehmen Langzeitstudenten keinen anderen Studierenden ihren Studien- oder Seminarplatz weg. Denn: Langzeitstudenten belegen in der Regel die gleiche Anzahl an Kursen und Veranstaltungen in lediglich längerer Zeit. Und: Wer nicht rechtzeitig seine Prüfungen besteht, fliegt bereits jetzt in der Regel nach dem 1. oder 2. Freiversuch von seiner Hochschule bzw. Universität. Es bleibt also festzustellen, dass Langzeitstudiengebühren weitere Probleme schaffen als die ursprünglichen zu bearbeiten oder lösen.
Darüber hinaus ist 3. festzustellen, dass bei immer schlechter werdenden Studienbedingungen (wohl gemerkt: für alle) es immer utopischer wird, den Studienabschluss überhaupt noch in der Regelstudienzeit erreichen zu können. Kurz: Wer jetzt Langzeitstudiengebühren toleriert, riskiert Sanktionen gegen alle, die in wenigen Jahren studieren können, wollen und werden – gegen alle Studierenden.
Einige abschließende Beispiele hierzu: Die reale „durchschnittliche Studienzeit“ für beispielsweise ein Diplom der Informatik beträgt an der TU Chemnitz 10,4 und an der Universität Frankfurt am Main 16,1 Semester. Da: Die Regelstudienzeitberechnung (die der Debatte um Langzeitstudiengebühren zugrunde gelegt wird) nichts über die individuellen Studienverhältnisse vor Ort auszusagen vermag.
Hieraus resultierende Forderung: Unter den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fordern wir das Verbot jeglicher Art von Studiengebühren.
Situation: Der „Thüringer Hochschulpakt“ deckelt die Haushaltsmittel der Universitäten auf den Stand von 2001 - und besteht weiter bis 2006. Zur Zeit des Abschlusses galt er als „Errungenschaft“, da man hiermit von weiteren Einsparungen des Landes ausgenommen schien. Bei steigenden Lohnkosten, Inflation, vor allem aber steigenden Studierendenzahlen sind inzwischen jedoch immer mehr Fakultäten an einem Punkt angekommen, ab welchem die Qualität von Lehre und Forschung nicht mehr gewährleistet werden kann. Auslaufende Verträge werden fallen gelassen oder Mitarbeiterstellen radikal reduziert, Diplomarbeiten abgebrochen, Professuren ohne jedweden Mitarbeiter fortgeführt etc. Besonders eng wird die Situation durch die laufende Ost-West-Angleichung der Löhne. All dies führt zu kontinuierlicher Schmälerung der Kursangebote, zu einem permanenten Qualitätsverlust der Lehre - und macht es immer unwahrscheinlicher, sein Studium überhaupt noch in der Regelstudienzeit zu schaffen.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die sofortige Nachbesserung des Thüringer Hochschulpaktes, um der weiteren Verschlechterung der Qualität von Lehre und Forschung entgegenzuwirken. Steigende Studierendenzahlen, Tariferhöhungen und Inflation müssen bei der Mittelzuteilung berücksichtigt werden.
Situation: Im Vergleich der OECD-Studie steht Deutschland „erstaunlicherweise“ immer noch weit hinten an, wenn es um die Zahlen der Hochschulzugänge geht. Die Forderung, die sich die Bundesregierung selbst gestellt hat, muss auch in den Ländern realisiert werden. Weiterhin ist es gesellschaftlicher Konsens, dass Menschen aus allen sozialen Verhältnissen gleiche Bildungsmöglichkeiten haben sollen. Wie die PISA-Studie jedoch ergab, ist die soziale Selektivität in Deutschland höher als in jeder anderen Industrienation. Hiergegen gilt es vorzugehen, nicht nur Chancengleichheit, sondern –gerechtigkeit zu denken.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die Landesregierung auf, die Zielvorgaben der Bundesregierung umzusetzen und mindestens 40% eines Jahrgangs eine Hochschulausbildung zu ermöglichen. Darüber hinaus muss im Rahmen der sozialen Entwicklung der Gesellschaft, die den Anspruch der Chancengerechtigkeit hat, der Zugang zu Bildung für Menschen aus sozial schwächer gestellten Verhältnissen gesichert sein.
Situation: Die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, die zu einer internationalen Vergleichbarkeit unserer Abschlüsse führen soll, ist zu einem Sparmodell mutiert. Die zentral gesetzten Vorgaben zielen einzig und allein auf eine Verkürzung und Verwirtschaftlichung der Hochschulbildung ab, anstatt durch eine tatsächlich inhaltliche Studienreform ein wirklich neues und besseres Studienkonzept einzuführen. Somit entstehen vielerorts Bachelorstudiengänge, die verkrüppelt und ohne den Master nutzlos sind. Generell ist die Tendenz zu beobachten, den Bachelor zum „Regelabschluss“ zu ernennen. Die Kultusministerkonferenz beschloss, nur 50% aller Bachelor-Studenten zu ermöglichen. Inzwischen sind jedoch auch Zahlen um die 20% im Gespräch. Hiermit wird einem Großteil deutscher Studierender der Zugang zur „neu erkorenen“ qualitativ hochwertigen Bildung verwehrt, etwas „genommen“, was vorher ihr Grundrecht gewesen ist. Gleichzeitig argumentiert man studentische Kritik gen Boden, diese Reform schaffe doch die „Freiheit“, nach dem Bachelor zu gehen. Das ist falsch. Freiheit herrscht in Ländern wie Skandinavien, in welchen über 70% eines Jahrganges Zugang zu Hochschulbildung „genießen“ und jeder Student das gesetzliche verbriefte Recht hat, nach seinem Bachelor einen Master zu machen.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern den selbstbestimmten Zugang zu Bildung. JedeR Bachelor-AbsolventIn soll einen Rechtsanspruch auf den Zugang zum Masterstudiengang haben.
Situation: Im derzeitigen gesellschaftlichen Klima wird eindeutig der Nutzen bestimmter (vor allem technischer und wirtschaftlicher) Studiengänge höher bewertet als jene anderer Studiengänge wie bspw. der Geisteswissenschaften oder der Kunst. Diese Einschätzung führt zu einer Nicht-Gleichbehandlung der Studiengänge in der Mittelzuweisung und einer Verschlechterung von Lehrbedingungen an den betroffenen Fachbereichen und Hochschulen und damit langfristig zu einer gesellschaftlichen Marginalisierung dieser StudentInnen und AbsolventInnen. Die kulturelle und gesellschaftskritische Entwicklung unseres Landes scheint perspektivisch gefährdet zu sein.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern, Studiengänge nicht nach ihren scheinbaren ökonomischen Nutzen zu beurteilen und wissenschafts- wie gesellschaftskritisches Studieren zu ermöglichen anstatt Studierende zu Konsumenten zu degradieren.
Situation: Derzeit wird studentisches Mitwirken geduldet, nicht aber ernsthaft akzeptiert, wie in den universitären Gremienbesetzungen deutlich wird. Die Verteilung der Stimmverhältnisse stellt in sämtlichen Gremien die Professorenschaft in die Entscheidungsposition, obwohl dies einzig und allein bei der Berufung von Professoren notwendig scheint. Die Studierenden müssen ein ausreichendes Mitspracherecht an den Hochschulen haben, um die Gestaltung dieser tatsächlich konstruktiv inhaltlich mit beeinflussen statt nur begleiten oder beraten zu können. Eine paritätische Gleichbehandlung der an Entscheidungen „beteiligten Gruppen“ führt zu einer Diskussion auf gleicher Augenhöhe und erkennt die Kompetenzen aller Gruppen in der Gestaltung der Hochschulen an. Nach Humboldtschem Universitätsmodell sind Studierende gleichberechtigt Teilhabende und Beförderer ihrer Universität, deren Lehre, Forschung und Wissenschaft.
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die umfassende Demokratisierung der Hochschule. Dies beinhaltet paritätische Mitbestimmungsregelungen im Entscheidungsprozess für die betroffenen Gruppen.
Situation: Wenn die Profilbildung der Universitäten zum Argument für den Abbau von Standorten führt, verliert die deutsche Hochschullandschaft an Vielfalt und Meinungspluralität. Die produktive Auseinandersetzung verschiedener Lehrmeinungen an verschiedenen Fakultäten kann nicht durch die Zentralisierung von Studienrichtungen ersetzt werden. Solchen Maßnahmen ist kritisch und in Erwartung eines Abbaus von Meinungsfreiheit und Kritikfähigkeit während des Studiums entgegenzusehen.
Es ist falsch, wie die Rektoren so gerne behaupten, dass eine solche Demokratisierung gesetzlich nicht möglich ist. Faktisch ist es sehr wohl möglich, bspw. die Entscheidungen und Beschlüsse der vorhandenen Gremien an weitere, demokratisch besetzte, zu binden.
Hieraus resultierende Forderung: Wir wehren uns gegen die vermeintliche Profilbildung der Hochschulen des Landes, wenn sie zu Schließungen und Vereinheitlichung von Standorten und Abbau von Vielfalt führt.
Situation: Die Finanzierung der Hochschulen muss den fachspezifische Bedürfnissen eines jeden Studienganges gerecht werden. Verschiedene Studiengänge verursachen verschiedene Kosten. In Anbetracht dieser Tatsache darf sich keine pseudo-„gerechte“ Pro-Kopf-Pauschale als Finanzierungsgrundlage von Studienplätze durchsetzen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung verlangt eine ausreichende finanzielle Ausstattung eines jeden Studienplatzes unter Berücksichtigung dessen jeweiliger Spezifik und unter der Voraussetzung nach gleichwertiger Anerkennung der Studiengänge gegen- und untereinander (siehe Forderungen nach der Möglichkeit kritischen Studierens, der Gleichbehandlung der Studiengänge wider pseudo-ökonomischer Debatten und jener gegen Profilbildung etc.)
Hieraus resultierende Forderung: Wir fordern die fächerspezifische Mittelsicherung eines jeden Studienplatzes, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
Situation: Das Land Thüringen hat Langzeitstudiengebühren eingeführt. Dies kann von studentischer Seite nicht hingenommen werden, da:
1. Landzeitstudiengebühren die Struktur für die bereits anvisierten allgemeinen Studiengebühren schaffen und 2. unterstellen, dass es selbstverschuldete und „sozialschmarotzende“ Langzeitstudenten gebe. Beides ist falsch, denn:
a. Vorteile und Nachteile der Studierendensituation gleichen sich aus. Aufgrund ihres Status haben Studenten keinen oder nur geringfügig Anspruch auf verschiedenste Sozialleistungen. Dazu gehört bspw. der Anspruch auf Sozialhilfe selbst. Und auch Wohngeld wird nur in Ausnahmefällen gezahlt. Studierende können während ihres Studiums weniger arbeiten, da die Werbekostenpauschale gesenkt wurde und die Zuverdienstgrenzen bei BAFÖG und Kindergeld somit eine nun noch niedrigere Einkommenshöhe als maximale festlegt. Studierende müssen ab sofort zu Medikamenten zuzahlen. Und sind auch von den als „Agenda 2010“ betitelten Reformen betroffen. So werden Studienzeiten bspw. nicht mehr auf die Rente angerechnet usw. usf. Kurz: Kein Studierender „schmarotzt“ hier etwas.
b. Weiterhin nehmen Langzeitstudenten keinen anderen Studierenden ihren Studien- oder Seminarplatz weg. Denn: Langzeitstudenten belegen in der Regel die gleiche Anzahl an Kursen und Veranstaltungen in lediglich längerer Zeit. Und: Wer nicht rechtzeitig seine Prüfungen besteht, fliegt bereits jetzt in der Regel nach dem 1. oder 2. Freiversuch von seiner Hochschule bzw. Universität. Es bleibt also festzustellen, dass Langzeitstudiengebühren weitere Probleme schaffen als die ursprünglichen zu bearbeiten oder lösen.
Darüber hinaus ist 3. festzustellen, dass bei immer schlechter werdenden Studienbedingungen (wohl gemerkt: für alle) es immer utopischer wird, den Studienabschluss überhaupt noch in der Regelstudienzeit erreichen zu können. Kurz: Wer jetzt Langzeitstudiengebühren toleriert, riskiert Sanktionen gegen alle, die in wenigen Jahren studieren können, wollen und werden – gegen alle Studierenden.
Einige abschließende Beispiele hierzu: Die reale „durchschnittliche Studienzeit“ für beispielsweise ein Diplom der Informatik beträgt an der TU Chemnitz 10,4 und an der Universität Frankfurt am Main 16,1 Semester. Da: Die Regelstudienzeitberechnung (die der Debatte um Langzeitstudiengebühren zugrunde gelegt wird) nichts über die individuellen Studienverhältnisse vor Ort auszusagen vermag.
Hieraus resultierende Forderung: Unter den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fordern wir das Verbot jeglicher Art von Studiengebühren.
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