Freitag, 12. Dezember 2003
be_Sinnung
oder: warum unser Streik sinnvoll ist
Info #2

betrifft: allgemeine Studiengebühren

Die Einführung von allgemeinen Studiengebühren, unmittelbar nach dem Gewinnen der Klage vor dem Bundesverfassungs-gericht, streben derzeit Hessen, Niedersachsen, Sachsen und auch Hamburg an. Bis sich andere Bundesländer anschließen, wird es nicht mehr lange dauern. Das von den Politikern vorgetragene Argument Nummer eins lautet: leere Kassen.

Die Sparmaßnahmen sind viel mehr die Folge einer schlechten Lobby der Bildung [dies sehen auch 40% der BU Studenten so]. Die Uni wird als ineffiziente und nicht zeitgemäße Einrichtung gesehen. Der Spardruck soll die Uni’s zu einer quasibetriebs-wirtschaftlichen Handlungsweise zwingen.

Wenn die Uni’s gewinnorientiert arbeiten, funktioniert das wie bei Aldi. Viele Studenten, wenig Service und jede Woche Mittwochs ein Seminar im Sonderangebot. Die Lehrveranstaltungen sind die Waren, Du bist der Kunde und darfst Dich anstellen. So arbeiten die Uni’s profitabler.

Dem Trend, das Firmen wegen zu hoher Kosten ins osteuro-
päische Ausland wandern, werden die Uni’s folgen müssen. Die Personalkosten lassen sich so reduzieren.
Dein Vorteil: das für den Master notwendige Auslandssemester kannst Du dann daheim in Deutschland absolvieren.

Es heißt: Studiengebühren sind sozial gerecht. Das ist nicht so. Ein Studium kostet im Mittel 67.000€, ein Jurastudium 16.000€ und Medizin 140.000€. Eine allgemeine Gebühr wäre so gesehen ungerecht, eine differenzierte Studiengebühr ist ohnehin nicht tragbar.

In Finnland wurde 1997 die generelle Gebührenfreiheit festgelegt. Seit dem gibt es eine steigende Bildungsbeteiligung. In GB wurde eine allgemeine Studiengebühr eingeführt. Diese Maßnahme wird regelmäßig bedauert.

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